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Beim CCA-Venus-Award 2025 sind alle Arbeiten zugelassen, die für den österreichischen Markt konzipiert und dort publiziert wurden. Dabei ist es nicht relevant, ob die Arbeiten inner- oder außerhalb Österreichs entstanden sind.
Zugelassen sind auch Arbeiten für ausländische Märkte, die am Wirtschaftsstandort Österreich entstanden sind. Arbeiten, die lediglich für Österreich adaptiert wurden, sind nicht zugelassen.
Die eingereichten Arbeiten müssen im Auftrag eines Auftraggebers / einer Auftraggeberin veröffentlicht worden sein. Davon ausgenommen sind Arbeiten für den Eigenbedarf sowie Einreichungen in der Kategorie Student of the Year.
Nein.
Alle Arbeiten, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können eingereicht werden.
Ja*, wenn dies bereits bei der Einreichung bekannt gegeben wird. Bitte dazu eine Info an das CCA-Büro (office@creativclub.at) senden.
*Trotz größter Sorgfalt kann es zu Abnutzungserscheinungen kommen. Erst nach der finalen Jury können die Arbeiten im CCA-Büro abgeholt werden. Beachte: Abholung bitte bis Ende August 2025, da aus Platzgründen die Arbeiten nicht lange gelagert werden können. Der CCA übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Einreichungen.
Nein. Für "Venus for Equalitity" und "Venus for Change" kann nicht eingereicht werden.
Die Juror:innen können Arbeiten, welche sich auf der Shortlist befinden, für diese Auszeichnungen beim Juryvorsitz nominieren. Die Juryvorsitzenden bestimmen mit einfacher Mehrheit ob und welche Arbeit/en ausgezeichnet werden.
Für die Entscheidung bei "Venus for Change" berät ein externes Expert:innen-Gremium die Vorsitzenden.
Beachte die Kategorie/n und reiche nur jene Elemente ein, die gefragt und notwendig sind. Zur Info: Die Jurys greifen direkt auf die eingereichten Files zu.
Maximal 5 Arbeiten / Sujets / Spots, etc.
Für eine Einreichung in der Kategorie Text, bitte unsere Vorlage verwenden. Diese findet sich zum Download unter diesem →Link.
Keine physischen Pappen in Fotografie, Print, Outdoor, etc.!
Physische Originale / Muster nur* in den Design-Kategorien.
Unbedingt die Einreich-ID aus dem Einreichtool anbringen!
Anlieferungen bitte vorab ankündigen unter office@creativclub.at
Adresse: Creativ Club Austria, Theobaldgasse 16/2, 1060 Wien
*Ausnahmen kann es natürlich geben. Bitte um Rücksprache mit dem CCA-Büro.
Wir versuchen bei einer niedrigen finanziellen Einreichhürde zu bleiben, um so einer größeren Anzahl an Kreativen die Einreichung zu ermöglichen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen wir die Einreichgebühren, jedoch reduzieren wir die Folgekosten für Gewinner:innen: Wir verrechnen keine Kosten für Statuen (außer für Nachbestellungen). Das gedruckte Jahrbuch wird durch ein Online Archiv ersetzt (VÖ im Herbst 2025). Dieses soll der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung stehen.
Pro Einreichung fällt eine Gebühr von EUR 70,00 für Early Birds (bei vollständigen Einreichungen) bis 21. Februar 2025, danach EUR 100,00. Preisträger:innen (Gold, Silber, Bronze, Shortlist) bezahlen für die Aufnahme in das CCA-Online-Archiv EUR 300,00. Gewinnt eine Arbeit in mehreren Kategorien, verrechnen wir ab der 2. Kategorie nur EUR 150,00.
Für Einreichungen in der Kategorie „Student of the Year“ verrechnen wir keine Kosten.
Verspätungszuschlag: Für Einreichungen, die nach der Einreichdeadline einlangen, wird pro Arbeit ein Verspätungszuschlag von EUR 100,00 verrechnet.
Preisträger:innen oder an den Gewinnerarbeiten Beteiligte, können gerne Duplikate ihrer Statuen und Urkunden über das CCA-Büro (office@creativclub.at) nachbestellen (Statue: €450, Urkunde: €30 zzgl. Ust. und Versand)
Die Arbeiten müssen zwischen 1. März 2024 und 28. Februar 2025 veröffentlicht worden sein.
Ausgenommen sind Einreichungen zur Kategorie „Creative Effectiveness“. Hier können nur Arbeiten eingereicht werden, die bei der CCA-Venus 2024 mit Gold, Silber, Bronze oder Shortlist ausgezeichnet wurden.
Für die Kategorie „Creative Business Transformation“ gelten drei Jahre, also 1. März 2022 bis 28. Februar 2025.
Bei der Einreichung einer Serie mit mind. 3 Sujets/Spots gilt ein Toleranzmonat: Ein Sujet der Serie darf demnach auch außerhalb des Zeitraums veröffentlicht worden sein. Dieses Toleranzmonat dient der besseren Darstellung der Durchgängigkeit von Serien. Auf Anfrage ist ein entsprechender Schaltnachweis zu erbringen.
Die eingereichten Arbeiten müssen im Auftrag eines Auftraggebers / einer Auftraggeberin veröffentlicht worden sein. Davon ausgenommen sind Arbeiten für den Eigenbedarf sowie Einreichungen in der Kategorie Student of the Year.
Pro Jury darf nur 1 Person aus derselben Agentur teilnehmen. Befangene Juryangehörige (direkt oder indirekt beteiligt) dürfen nicht für ihre eigene Arbeit abstimmen und müssen den Raum verlassen, wenn über ihre Arbeit diskutiert wird. Zudem besteht eine Jury aus ca. 9 bis 11 Mitgliedern.
Der Großteil der Jurymitglieder ergibt sich aus den CCA-Mitgliedern. Hinsichtlich größtmöglicher Transparenz werden in jede Jury auch Gastjuror:innen eingeladen.
Die Jury besteht aus 2 Runden:
Online-Vorjury.
Jedes Jurymitglied bewertet die zugeteilten Arbeiten online und individuell. Dadurch entsteht eine erste, vorläufige, Shortlist.
Finale Jury.
Zunächst wird von den Jurys die Shortlist finalisiert. Auch Arbeiten, die einen Shortlistplatz erhalten, werden im CCA-Online Archiv aufgenommen. Aus allen Shortlistarbeiten wählt die Jury die Gewinner:innen der CCA-Veneres in Gold, Silber und Bronze.
Zusätzlich kann jede:r Juror:in Shortlistarbeiten für die Special Award "Venus for Change" und "Venus for Equality" nominieren.
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